AGB

(Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung von Ferienunterkünften)

1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, wenn der Vermieter den Mietvertrag binnen 7 Tagen unterschrieben vom Mieter zurückerhält.

2. Der vereinbarte Mietvertrag bezieht sich auf die im Mietvertrag festgelegte Personenanzahl. Wird darüber hinaus die Ferienunterkunft von weiteren Personen bewohnt, ohne dass mit dem Vermieter Rücksprache genommen wird, so ist dieser berechtigt, einen Zuschlag von 20 € pro Nacht und Person zu erheben. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet

3. Der Mieter kann bis zur 6. Woche vor Mietbeginn kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Danach entstehen für den Mieter folgende Kosten: 42-28 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtmietpreises, 27-14 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises, 13-1 Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises, es sei denn, es wird eine Weitervermietung zu gleichen Konditionen möglich. Dann entfallen jegliche Stornogebühren. Die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlungen erfolgt frühestens zum ursprünglichen Mietbeginn auf ein vom Mieter genanntes Konto. Wir empfehlen aus drücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden an Mietobjekten und Außenanlagen, für die der Mieter verantwortlich ist, sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Verbrauchskosten (wie z.B. Kaminholz) sind bei Abreise abzurechnen. Die Kontoverbindung erhalten Sie mit dem Mietvertrag.

5. Gerichtsstand ist grundsätzlich Stralsund. Der Gerichtsstand wird durch die umseitige Unterschrift des Mieters ausdrücklich anerkannt.

6. Zahlungsbedingungen: Von dem gesamten Mietpreis sind 50 % (bei einem Gesamtmietpreis von weniger als 200 € jedoch mindestens 50 €) spätestens 7 Tage nach Rücksendung des Mietvertrages und der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Ausstellung des Mietvertrages weniger als 30 Tage vor Mietbeginn , ist die volle Miete umgehend nach Empfang und Bestätigung des Mietvertrages zu zahlen.